Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineshop

der
Welte Cardan-Service GmbH
Ahornstraße 1-7
89231 Neu-Ulm
Tel. +49 (0) 731 97 55 - 0
Fax. +49 (0) 731 97 55 - 245
info.neu-ulm @ welte-group. com
E-Mail: alfred.welte@welte-group.com
egon.welte@welte-group.com
Sitz der Gesellschaft: Neu-Ulm

sowie der Konzerngesellschaften:

Welte-Rohrbiegetechnik GmbH
Auto Plus GmbH
Welte-Wenu GmbH

Alle Konzernunternehmen sind im Folgenden als WELTE bezeichnet.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsge-schäfte von WELTE mit deren Kunden, sofern keine abweichenden Vereinbarun-gen getroffen worden sind. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang ste-hende Auskünfte, Beratungen sowie zusätzliche Leistungen Anwendung. Zusätzli-che oder abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedin-gungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Welte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

Auch die Lieferung von Waren, Produkten, Mustern oder Prototypen bzw. die Erbringung von Dienstleistungen ist nicht mit einer konkludenten Anerkennung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden/Lieferanten verbunden.
Alle Vertragsunterlagen werden bei uns gespeichert, Kopien hiervon erhalten Sie auf Anfrage.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen zum Download unter der Adresse www.welte-group.com zur Verfügung.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei allen Warenge-schäften über Waren aus dem Onlineshop von WELTE.

Teil A: Allgemeine Bedingungen

1. Vertragsabschluss

Außerhalb unserer Angebote auf der Plattform eBay und Amazon gilt Folgendes:

Unsere schriftlichen Angebote per Brief, Fax oder E-Mail sind außer auf eBay grundsätzlich freibleibend.

Die Warenangebote in den Katalogen, auf der Website, in Prospekten oder Rundmailings oder Werberundschreiben sind grundsätzlich, außerhalb von eBay, keine Angebote im Rechtssinne, sondern eine Aufforderung an die Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben.

Die vorweggenommene Warenverfügbarkeit stellt keine rechtsverbindliche Zusa-ge, sondern lediglich einen zusätzlichen Service des Shop-Betreibers dar.

Die Regelungen dieser Klausel gelten nur für unsere Warenangebote außerhalb der Plattformen eBay. Für unsere Warenangebote auf der Plattformen eBay gilt die Regelung des Vertragsabschlusses durch die eBay AGB Der Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen.

Die Bestellung des Kunden über unseren Webshop, stellt eine verbindliche Wil-lenserklärung in Gestalt eines Angebots an WELTE zum Abschluss eines ent-sprechenden Kaufvertrages. Beim Einkauf im Online-Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über das vorgesehene Bestellsystem durch Auswahl von Art und Menge der darin genannten Waren und Dienstleistungen ab. Die Bestel-lung stellt ein Angebot an die Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Darstellungen und Preisauszeichnungen im Online-Shop durch die Verkäuferin stellen noch kein Angebot im Rechtssinne dar. Die Bestelllungen werden von WELTE gespeichert. Bei Abhandenkommen der Vertragsunterlagen kann WEL-TE diese dem Kunden zur Verfügung stellen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist sind 10 Jahre. Über diesen Zeitraum archivieren wir die Unterlagen.

Die unverzügliche elektronische Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Der Vertragsschluss wird vorbehal-ten.

An dieses Angebot ist der Kunde 14 Tage gebunden. Der Vertragsschluss kommt erst zu-stande, sofern WELTE das Angebot durch Brief, Fax, E-Mail und/oder telefonisch innerhalb der 14 Tage bestätigt (Auftragsbestätigung). Durch die Auf-tragsbestätigung kommt der Kaufvertrag zustande. Der Vertragsschluss kann auch durch den Versand der Ware durch WELTE erfolgen.

Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von WELTE zu vertreten ist. Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die bestellte Ware nicht verfügbar, behalten wir uns vor, das Angebot nicht anzunehmen, sodass kein Vertrag zu-stande kommt. Hierüber informieren wir den Kunden. Bereits getätigte Zahlungen des Kunden sind unverzüglich zu erstatten.

Der Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen.

Widerrufsrecht

Sofern ein Verbraucher (Privatkunde), der die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuge-rechnet werden kann, gemäß § 312g BGB außerhalb von Geschäftsräumen oder im Rahmen des Fernabsatzes einen Vertrag mit WELTE abschließt, so steht ihm das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat sowie bei Dienstleistungen mit Vertragsabschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Welte Cardan-Service GmbH, Ahornstraße 1-7, 89231 Neu-Ulm, Tel. +49 (0) 731 – 97 55-0, info.neu-ulm@welte-group.com, mittels einer eindeutigen Erklärung, (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wi-derrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das je-doch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzli-chen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüg-lich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ur-sprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus-drücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückge-sandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrich-ten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses For-mular aus und senden Sie es zurück.)

An Welte Cardan-Service GmbH, Ahornstraße 1-7, 89231 Neu-Ulm, Tel. +49 (0) 731 97 55 – 0, Fax. +49 (0) 731 97 55 – 245, info.neu-ulm@welte-group.com

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Ver-trag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum
_____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

2. Prospektangaben

Bei Produktbeschreibungen in Prospekten und/oder Online- bzw. Webkatalogen der Firma WELTE sind grundsätzlich die jeweils aktuellen maßgeblich. Ältere Prospekte und Unterlagen sowie alle Angaben online und in Webkatalogen verlie-ren automatisch ihre Gültigkeit, sobald eine aktuellere Fassung von Prospekten und Unterlagen dem Kunden übermittelt oder im Internet bereitgestellt wird.

Alle in Prospekten, Katalogen, auf allen Homepageseiten von WELTE und sonsti-gen Dokumenten enthaltenen Angaben, Maße, Werte, Einsatzbedingungen und sonstigen Inhalte sind teilweise in Versuchen ermittelte theoretische Näherungs-werte, die grundsätzlich unverbindlich sind, es sei denn, dass sie von WELTE ausdrücklich in einem Angebot als verbindlich bezeichnet oder ausdrücklich ver-traglich vereinbart wurden.

Serienmäßig hergestellte Produkte werden nach Muster oder Katalog bzw. Web-Auftritt geliefert. Handelsübliche geringfügige Farb-, Maserungs-, Muster- und Formabweichungen sind vertragsgerecht. Konstruktionsänderungen oder techni-sche Änderungen bleiben vorbehalten, sofern die Funktionalität Einsatzmöglich-keit und Grundkonfiguration des Produktes unter Berücksichtigung des Standes der Technik erhalten bleibt.

An Kostenvoranschlägen, Konstruktionszeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneinge-schränkt vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzüglich zurück-zusenden oder auf unserem Wunsch zu vernichten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich in Euro ohne MwSt. Ist nichts anderes schriftlich und grundsätzlich vereinbart, richten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt des Ver-tragsabschlusses gültigen Preisliste von WELTE. Sofern WELTE ein Angebot erstellt hat, gehen die im Angebot ausgewiesenen Preise der Preisliste vor.

Alle Preise gelten ab Werk (EXW, Incoterms 2010) und ohne jegliche Nebenleis-tungen, insbesondere ohne Transport, Verpackung, Porto, Versicherung, Inbe-triebsetzung, Zustellungsgebühren und sonstigen Aufwendungen im Rahmen der Anwendung beim Kunden.

Für den Transport fällt eine Versandkostenpauschale an. Diese variiert nach Ge-wicht der Lieferung. Wir bieten für bestimmte Bestellungen einen Expressversand an. Hierfür werden erhöhte Versandkosten berechnet. Informationen dazu finden Kunden in der Versandkostentabelle.

Unsere Dienstleistungen bei Inbetriebnahme, Wartungen, Installationen und sons-tige Anwendungsunterstützungen werden grundsätzlich nach Regie abgerechnet, wobei sich die Regiestundensätze nach unserer jeweils gültigen Preisliste mit den aufgeführten Mengenrabatten ergeben. Bei einem Warenwert unter 50,00 EUR ist die Firma WELTE berechtigt, einen angemessenen Mindermengenzuschlag zu erheben.

Sofern WELTE Anpassungen von Serienprodukten an spezifische Anforderungen des Kunden vornimmt, so wird dies grundsätzlich nach Regie berechnet, sofern schriftlich nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungs-zugang ohne Abzug fällig.

Der Kunde hat im Falle eines Mangels der Kaufsache oder der Montage ein Kaufpreiszurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet.

Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugs-zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszins 9 % über dem Basiszinssatz. Im Verzugsfall sind alle gewählten Rabatte und sonstigen Nachlässe hinfällig.

Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder tituliert sind. Vom Aufrechnungsverbot nicht erfasst werden Gegenansprüche, die in einem vertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenan-spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Zu Änderungen von Liefergegenständen in Konstruktion und Ausführung ist WELTE nur verpflichtet, sofern die entsprechenden Mehrkosten vom Kunden getragen werden und dies im Hinblick auf die Lieferfähigkeit und die Lieferzeiten WELTE zumutbar und technisch umsetzbar ist.

WELTE® Produkte sind im Hinblick auf Preis, Qualität, Innovationsfähigkeit und Sicherheit stets wettbewerbsfähig. Dies ist jedoch nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages, auch wenn dies in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen unserer Kunden so geregelt ist.

Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minder-lieferungen vor.

Die Gefahr geht mit Auslieferung der Sache an einen Spediteur oder eine sonsti-ge zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Käu-fer über.

Bei Lieferung ins Ausland gehen auch bei vereinbarter Frei-Haus-Lieferung grundsätzlich alle anfallenden Zusatzkosten, insbesondere Zollkosten, Gebühren für Porti-Papiere, die Einfuhrumsatzsteuer usw., zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für zusätzliche Transportkosten ab Grenze. Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbindliche Mengen spätestens zwei Monate vor dem Liefertermin schriftlich mitzuteilen.

Die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten unserer Kunden. Zugesicherte Liefertermine treten bei verspätetem Abruf außer Kraft.

Sofern WELTE Prototypen bzw. Versuchsmuster liefert, bleibt WELTE Inhaber sämtlicher Schutzrechte an den Liefergegenständen. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Die Nutzung ist nur für Versuchszwecke erlaubt, die Gewährleis-tung ist ausgeschlossen. WELTE bleibt auch Eigentümer an den Gegenständen. Die Liefergegenstände sind herauszugeben, sofern ein Serienliefervertrag nicht zustande gekommen sein sollte.

Die Leistungsverpflichtung von Welte gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit Welte mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden von Welte beruht.

Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Material-, Transport- und Terminierungsleistungen sowie sonstige technische Leistungen Dritter.

Ereignisse höherer Gewalt, die Welte die vertragliche Leistung wesentlich er-schweren oder unmöglich machen, berechtigen Welte, die Erfüllung ihrer Ver-pflichtungen für die Dauer der Behinderung, sowie einer angemessenen Anlauf-zeit hinauszuschieben.

Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch Welte unverschuldet sind. Welte wird den Kunden, soweit dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist, unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten. Gleiches gilt, soweit Welte auf die Vorleistungen Dritter angewiesen ist.

4. Datenübermittlung an Dritte

Daten werden an Dritte nur weitergegeben, sofern dies ebenfalls im Rahmen der Vertragserfüllung notwendig ist und/oder der Kunden die Einwilligung hierzu erteilt hat.

Personenbezogene Daten und technische bzw. Unternehmensdaten können auch von anderen Unternehmen, die im Auftrag der Welte Cardan-Service GmbH Un-ternehmensgruppe („Auftragsverarbeiter“) oder im Rahmen von Geschäftspart-nerschaften der Welte Cardan-Service GmbH Unternehmensgruppe tätig sind („Dritte“), genutzt werden. Hierbei kann es sich sowohl um Unternehmen der WELTE Unternehmensgruppe oder externe Unternehmen und/oder Partner han-deln.

Unter Umständen kann es notwendig sein, personenbezogene und/oder Unter-nehmensdaten im Hinblick auf die Beantragung, Durchführung und/oder Beendi-gung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal-ten oder betrügerisches Verhalten an Bonitätsdienstleister zu übermitteln.

Die Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 6 Abs. 1 lit. f der Datenschutzgrundverordnung. Ermittlungen auf der Grundlage von Art.

6 Abs. 1 lit. f der Datenschutzgrundverordnung dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Bonitätsdienstleisters oder Dritter erfor-derlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der be-troffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwie-gen.

Der Datenaustausch mit Bonitätsdienstleistern dient auch der Erfüllung gesetzli-cher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden, § 505 Buchst. a des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie § 18 a des Kreditwesenge-setzes.

Der Bonitätsdienstleister kann die Daten u.U. zum Zwecke der Profilbildung (Score) nutzen, um den Vertragspartnern im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.

Zum Zwecke der Abwehr strafbarer Handlungen können wir die Daten ebenfalls an Bonitätsdienstleister übermitteln. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist § 25 h KWG, Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. b und Artikel Abs. 1 lit. f der Daten-schutzgrundverordnung.

Die Übermittlung dieser Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-grundverordnung dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grund-freiheiten der betroffenen Person die den Schutz personenbezogener Daten er-fordern, überwiegen.

Der Datenaustausch dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchfüh-rung von Kreditwürdigkeitsprüfungen § 505 a BGB und § 506 des BGB.
Unter bestimmten Umständen kann es auch notwendig sein, Ihre Daten an Dienstleister für den Forderungseinzug zu übergeben und/oder im Streitfall an juristische Berater, Sachverständige und in diesem Zusammenhang stehende Dienstleister.

Ferner ist es denkbar, dass Ihre Daten für steuerrechtliche Zwecke und Bilanzie-rungszwecke weitergegeben werden.

5. Lieferfrist

Nach Zeitintervallen definierte Liefer- und Leistungsfristen beginnen frühestens mit Absendung unserer Auftragsbestätigung. Der Liefertermin von Waren ist mit Verlassen des Werkes von WELTE eingehalten. WELTE gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren.

Lieferfristen beginnen erst mit Klärung aller Lieferspezifikationen und der Erfüllung aller vertraglichen Pflichten des Kunden.

Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorher-sehbare Störungen des Geschäftsbetriebes von WELTE oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei WELTE noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefer-termine um einen angemessenen Zeitraum.

WELTE wird in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist.

Hat WELTE zur Erfüllung des Kaufvertrages mit ihrem Vorlieferanten ein ent-sprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht WELTE nicht zu lie-fern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat WELTE den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unver-züglich zurückzuzahlen.

Wenn der Besteller schuldhaft die Erfüllung des Vertrages verweigert, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 10 % der Auftragssumme ohne Mehr-wertsteuer zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

WELTE kann die Lieferung verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Kunden wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und /oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Kunde vorleistet oder ange-messene Sicherheiten stellt.

WELTE ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorleistung oder der Sicherheiten Stellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzu-treten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Kunde, die bereits bei Vertrags-abschluss bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten Tatsachen arglistig oder fahrlässig verschwiegen hat.

Der Kunde trägt während dem Annahmeverzug die Gefahr eines zufälligen Un-tergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache.

Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so kann ein Lagergeld von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages, verlangt werden. Die Gel-tendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6. Informationen des Kunden

Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit seiner Angaben und sons-tigen Informationen zur Angebotserstellung sowie für die Tauglichkeit der Monta-geumgebung. Alle durch falsche oder verspätete Angaben oder eine ungeeignete Montageumgebung eintretenden Zusatzkosten trägt der Kunde.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen der Firma WELTE erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die je-weils gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gelieferten Waren und Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen Eigentum der Firma WELTE. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. WELTE verpflichtet sich, auf entsprechenden Antrag des Kunden alle Sicherheiten insoweit herauszu-geben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen die Summe aller noch offenen Forderungen des Lieferanten aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 %, bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%, über-steigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma WELTE.

Im Falle der Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen tritt der Kunde seine Forderung mit Nebenrechten schon jetzt an WELTE sicherungshalber ab. Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzu-ziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der For-derung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu ma-chen. Bis auf den jederzeit möglichen Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt.

Wird der Gegenstand mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers befindlichen Waren verbunden, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache. Im Verhältnis zum Wert des verarbeiteten Gegenstands zur neuen Sache im Zeit-punkt der Verarbeitung. Wenn die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Käufer das anteilige Miteigentum an dieser Sache an den Verkäufer.

Solange das Eigentumsrecht der Firma WELTE besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Ware an Ort und Stelle zu überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.

Der Kunde trägt alle Kosten einer notwendigen Rückholung der Ware, dies gilt auch für die evtl. erneute Anlieferung.

8. Vertragsrücktritt

Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte Ware nicht ab oder erklärt der Kunde bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, dass er diese nicht abnehmen wer-de, kann WELTE ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Scha-densersatz statt der Leistung verlangen.

Im Falle eines vom Kunden veranlassten Vertragsrücktritts der Firma WELTE, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder im Fall des 5 Abs. VIII oder einer sonstigen vom Kunden veranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertra-ges nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Waren, hat WELTE Anspruch auf Schadensersatz und auf Ausgleich für Aufwendungen.

WELTE hat Anspruch auf pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % des Nettoauftragsvolumens. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z. B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält WELTE Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je Mit-arbeiter beträgt 75,00 EUR zzgl. MwSt. und die Fahrtkostenpauschale 0,90 EUR pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Kunde Kosten zu tragen hat.

Es ist sowohl WELTE unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadenser-satz, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Kunden möglich, einen geringeren Schaden als die Pauschale von WELTE darzu-legen oder darzulegen, dass kein Schaden entstanden ist und dies jeweils unter Beweis zu stellen.

Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, hat er nach einer Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen.

9. Gewährleistung

Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit Ausnahme der Haftung für Mangelfolgeschäden die ausgeschlossen wird, außer WELTE oder deren Mitarbeiter handeln grobfahrlässig oder vorsätzlich.

Ist der Kunden Unternehmer geltend folgende Gewährleistungsregeln:

WELTE gewährleistet die Mangelfreiheit seiner Produkte und Leistungen entspre-chend den vertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von ei-nem Jahr, gerechnet ab Übergabe. Die verkürzte Gewährleistung gilt nicht für zurechenbare und schuldhafte verursachte Schäden aus der Verletzung des Le-bens, des Körpers oder der Gesundheit, grob fahrlässig oder vorsätzlich verur-sachter Schäden, wegen Arglist oder bzgl. Kardinalpflichten welche Welte zure-chenbar sind. Dies gilt auch für Rückgriffansprüche gem. §§ 478, 479 BGB. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht oder veräu-ßert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.

Wegen einer Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten von WELTE® Produkten übernimmt WELTE keine Gewährleistung für die tatsächlichen Verwendungs-möglichkeiten und konkreten Einsatzbedingungen beim Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde und WELTE die konkreten Einsatzbe-dingungen vor Ort in korrekter Weise vom Kunden schriftlich geschildert wurden.

Im Produktionsprozess von technisch komplexen Produkten kann es zu minima-len Kratzern und kleineren Oberflächenbeschädigungen kommen, die jedoch durch den Produktionsprozess unvermeidbar sind. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktionalität des Teiles nicht beeinträchtigten.

Gewährleistungsansprüche werden nach Wahl von WELTE auf Mangelbeseiti-gung oder Ersatzlieferung beschränkt. Vor Beginn der Weiterverarbeitung bzw. Einbaues muss WELTE die Gelegenheit zur Aussortierung sowie zur Mangelbe-seitigung oder zur Nach- und Ersatzlieferung gegeben werden. Wird der Fehler trotz Qualitätsprüfung erst nach Einbau festgestellt, so ist WELTE nur verpflichtet, Ersatzlieferungen zur Verfügung zu stellen.

Der Gewährleistungsausschluss greift nicht ein, wenn der Mangel arglistig ver-schwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache besteht.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von Scha-densersatzansprüchen, insbesondere für Mangelfolgeschäden, werden ausge-schlossen mit Ausnahme von Personenschäden und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden durch WELTE sofern WELTE grobfahrlässig gehandelt hat. WELTE haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

Insbesondere haftet WELTE nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verhal-tens beruht. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben sein, verjähren die-se ein Jahr nach Übergabe der Ware. Voraussetzung aller Gewährleistungsan-sprüche des Kunden ist, dass der Kunde alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel nachvollziehbar und unmit-telbar nach dem Erkennen mitteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Nachbesserungsfristen sind die Schwierigkeiten der Firma WELTE hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten zu berücksichtigen.

WELTE ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teil-stücken. Meldet der Kunde WELTE einen Mangel, der keiner ist oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde WELTE für die dadurch entstan-denen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat oder wusste, dass kein Mangel vorliegt.

Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte der Firma WELTE nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und bei außergewöhnlichen Betriebsbedin-gungen verwendet werden und /oder keine WELTE–Ersatzteile verwendet wer-den, bei unsachgemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsan-weisungen oder wenn die Ware in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. eingesetzt oder falsch montiert wird.

Die Gewährleistung und die Haftung entfallen ferner, wenn die Produkte der Fir-ma WELTE bearbeitet oder verändert werden. Der Kunde trägt in diesem Fall die Beweislast dafür, dass die Bearbeitung bzw. Veränderung nicht ursächlich für aufgetretene Mängel bzw. Schäden sind.

Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein ge-ringfügiger Mangel vorliegt.

10. Haftung

WELTE haftet für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Ver-treter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden aus vertraglicher oder außervertraglicher Pflichtverletzung haftet WELTE nur bei grober Fahrläs-sigkeit und Vorsatz sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche oder Kardinalspflich-ten verletzt sind. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalspflichten haftet WELTE auch bei leichter Fahrlässigkeit, aber nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Welte hafte-te hingehen nicht bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentli-cher Pflichten. Für Mangelfolgeschäden gilt Ziffer 9 dieser AGB.

Soweit Welte für Waren oder Teile von Waren eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie übernommen hat, haftet WELTE auch im Rahmen der ver-einbarten Garantie.
WELTE haftet nicht für Auskünfte oder Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Auskünfte und Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages sind grundsätzlich nicht wesentliche Vertragspflich-ten, für die die Haftung auf grobes Verschulden und für vorhersehbare Schäden beschränkt wird. Sollte eine Haftung nach den vorangegangenen Absätzen be-stehen, wird diese auf die bei WELTE durch deren Haftpflichtversicherung abge-deckten Ansprüche beschränkt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus Ziff. 9 dieser AGB.

Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11. Geheimhaltung und Urheberrechte

Der Kunde ist verpflichtet, das gesamte im Zusammenhang mit der Geschäftsbe-ziehung erlangte schützenswerte Know-how und sonstige schützenswerte Unter-nehmens- und Produktinformationen, die er erlangt hat, streng vertraulich zu be-handeln.

Sofern im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschützte Dokumente, Gegenstän-de und sonstige Informationen übermittelt bzw. weitergegeben werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte stehen der Firma WELTE zu.

Die Kunden von WELTE sichern zu, die geschützten Dokumente, Gegenstände und sonstigen Informationen ohne schriftliche Zustimmung der Firma WELTE strengstens vertraulich zu behandeln, weder zu kopieren noch nachzubilden, wei-terzugeben oder zu verbreiten, weder nachzubauen oder auf sonstige Weise Drit-ten zugänglich zu machen und /oder Dritte davon in sonstiger Weise in Kenntnis zu setzen.

Jegliche Nutzung der geschützten Dokumente, Gegenstände und sonstigen In-formationen ohne vertragliche Grundlage und ohne Zustimmung der Firma WEL-TE ist ebenfalls untersagt. Die geschützten Positionen dürfen nur Personenkrei-sen zugänglich gemacht werden, die im Rahmen des Vertragszwecks und im Rahmen der Zusammenarbeit unabdingbar Einblick in die genannten Dokumente erlangen müssen.

Ferner ist der Kunde verpflichtet, sonstige Informationen, die als vertraulich ge-kennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, geheim zu halten und nur im Rah-men des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Be-endigung der Geschäftsverbindung.

Sämtliche von WELTE übermittelten Muster, Zeichnungen und sonstigen Doku-mente, deren Übereignung nicht zum Vertragszweck gehört, bleiben auch phy-sisch im Eigentum der Firma WELTE.

Werden Neuentwicklungen durchgeführt, so stehen WELTE an allen Entwick-lungsergebnissen grundsätzlich alle Rechte zu.

Werden vom Kunden in Zusammenarbeit mit WELTE oder unter Mitwirkung in irgendeiner Form Entwicklungsergebnisse mitentwickelt und kommt es dabei zu Urheberrechten des Kunden und / oder Miturheberrechten oder zu sonstigen ge-werblichen Schutzrechten, auch in Mitinhaberschaft, so räumt der Kunde WELTE – soweit gesetzlich möglich – das nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizen-zierbare und für alle Nutzungsarten räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an diesen Entwicklungsergebnissen ein.

Das Recht beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Bearbeitung, Umarbei-tung, Verarbeitung, Vervielfältigung und Ausstellung.

Diese Regelung gilt insbesondere für alle Dokumentationen der Entwicklungser-gebnisse, Dateien, Zeichnungen in allen Formen und das sonstige Know-How.

WELTE steht darüber hinaus die alleinige Befugnis zu, für die Entwicklungsergeb-nisse im In- und Ausland Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken anzumelden.

12. Datenschutz

Datenschutzhinweis

1.
WELTE beachtet die datenschutzrechtlichen Vorschriften und erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Kunden nur, soweit dies gesetzlich oder durch eine ande-re Rechts-vorschrift erlaubt oder angeordnet ist. Sie willigen durch Bestellung da-rin ein, dass WELTE Ihre Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, dessen Beendigung oder ggf. zur Auftragsabwicklung durch Subunternehmer verwendet.

Der Vertragstext wird gespeichert, auf Anforderung erhalten Sie hierauf Zugriff.

2.
WELTE ist berechtigt, vor Lieferung gegen Rechnung, über den Kunden eine Bo-nitätsauskunft bei einschlägigen Bonitätsdatenbanken einzuholen. Der Kunde er-teilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

Weitere Regelungen, Einzelheiten und Informationen kann der-Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. entnommen werden, die Sie auf unserer Homepage finden.

13. Beendigung des Vertrages

Bei Beendigung einer Geschäftsbeziehung ist der Kunde verpflichtet, alle Gegen-stände, Unterlagen und Sonstiges zurückzugewähren, die der Kunde im Zusam-menhang mit der Durchführung eines Vertrages von WELTE erhalten hat. Dies gilt insbesondere für zur Verfügung gestellte Muster, Zeichnungen, Pläne und sonstige Dokumente. Mit Beendigung des Vertrages enden auch sämtliche im Zusammenhang des Vertrages von WELTE eingeräumten Nutzungsrechte an genannten Dokumenten und sonstigen urheberrechtsfähigen Werken.

14. Auditierung

Sofern WELTE zu Auditierungen und/oder zu Auskünften verpflichtet ist, ist im-mer die Grenze dort, wo WELTE spezifisches Know-how und/oder interne Fir-mendaten betroffen sind.

15. Ersatzteilelieferung

Zur Ersatzteillieferung ist WELTE verpflichtet, jedoch nur, soweit WELTE hierzu in der Lage ist und zu marktüblichen Konditionen und im Rahmen der Gewährleis-tung.

Teil B: Besondere Bedingungen für Wartung und Reparatur

1. Knowhows Schutz- und Qualitätssicherung

Werden Produkte an WELTE zur Reparatur gegeben, erstellt WELTE zunächst einen Kostenvoranschlag. Die Durchführung der erforderlichen Reparaturarbeiten erfolgt erst dann, wenn der Kunde einen auf den Kostenvoranschlag bezogenen schriftlichen Auftrag erteilt. Es steht dem Kunden frei, nach Erhalt des Kostenvor-anschlages an Stelle der Erteilung eines Reparaturauftrages auch ein neues WELTE® Produkt zu bestellen. Für diesen Fall erfolgt die Rücksendung der repa-raturbedürftigen Produkte nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu dessen Lasten. Geht binnen 4 Wochen nach Datum des Kostenvoranschlages kein Reparaturauftrag oder ein Rücksendungsverlangen des Kunden bei WELTE ein, erklärt der Kunde damit konkludent, sein Eigentumsrecht an den reparaturbe-dürftigen Produkten aufgeben zu wollen. WELTE ist dann berechtigt, die repara-turbedürftigen Produkte entschädigungslos zu entsorgen.

2. Kostenvoranschläge und Reparaturbedingungen

Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen sowie der wei-tere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit) wer-den dem Besteller in Rechnung gestellt, wenn ein Reparaturauftrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erteilt wird oder der erteilte Reparaturauftrag vom Besteller gekündigt wird, ohne dass ein von uns zu vertretender Kündigungs-grund vorlag.

Wird kein Reparaturauftrag erteilt oder ist die Reparatur nicht durchführbar, braucht der Reparaturgegenstand nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und nur gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückver-setzt werden, es sei denn, die von uns durchgeführten Maßnahmen waren zur Fehlersuche nicht erforderlich.

Der im Kostenvoranschlag angegebene voraussichtliche Reparaturpreis ist un-verbindlich, falls nicht ein solcher ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Kann die Reparatur nicht zu dem im Kostenvoranschlag angegebenen Repara-turpreis durch-geführt werden oder halten wir während der Reparatur die Ausfüh-rung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Bestellers einzuholen, wenn der im Kostenvoranschlag angegebene Reparaturpreis um mehr als 15 % überschritten wird.

Wird die Reparatur außerhalb unserer Werkstatt durchgeführt, so hat der Besteller unser Reparaturpersonal bei Bedarf bei der Durchführung der Reparatur auf sei-ne Kosten zu unterstützen. Er ist auf seine Kosten zur technischen Hilfestellung verpflichtet, insbesondere zu:

a) Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskräfte in der für die Repa-ratur erforderlichen Zahl und für die erforderliche Zeit. Die Hilfskräfte ha-ben die Weisung des Reparaturleiters zu befolgen. Wir übernehmen für die Hilfskräfte keine Haftung. Ist durch die Hilfskräfte ein Mangel oder Scha-den aufgrund von Weisungen des Reparaturleiters entstanden, so gelten die Regelungen unter § 8.
b) Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge sowie der erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe.
c) Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, ein-schließlich der erforderlichen Anschlüsse.
d) Bereitstellung notwendiger, trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Werkzeugs des Reparaturpersonals.
e) Schutz der Reparaturstelle und -materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art, Reinigen der Reparaturstelle.
f) Bereitstellung geeigneter diebessicherer Aufenthaltsräume und Arbeits-räume (mit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanitärer Einrich-tung) und Erster Hilfe für das Reparaturpersonal.
g) Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des Reparaturgegenstandes und zur Durchführung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind.

Die technische Hilfestellung muss gewährleisten, dass die Reparatur unverzüglich nach Ankunft des Reparaturpersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann. Soweit besondere Plä-ne und Anleitungen von uns erforderlich sind, stellen wir sie dem Besteller recht-zeitig zur Verfügung.

Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir nach Fristset-zung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlun-gen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte unberührt.

Im Falle der Erteilung eines Reparaturauftrags sind wir berechtigt, eine angemes-sene Vorauszahlung zu verlangen.

Bezüglich der von uns bei der Reparatur verwandten Zubehör-Ersatzteilen und Austauschaggregaten gilt der Eigentumsvorbehalt gemäß § 9.

Das Pfandrecht gemäß § 647 BGB kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand im Zusammenhang stehen.

Teil C: Allgemeines

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Dieser Vertrag unterliegt dem unvereinheitlichten deutschen Recht, namentlich dem BGB und HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sowie sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, finden keine Anwendung. Kommt es auf zwingende Verbraucherschutzrechte an, so gilt das Recht des Mitgliedstaa-tes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt an.

Sofern Sie Unternehmer i.S.v. § 14 BGB oder eine andere durch §38 Abs. 1 ZPO gleichgestellten Rechtspersönlichkeit sind, ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkei-ten aus dem Vertragsverhältnis Neu-Ulm.

Für alle Kunden in nicht deutschsprachigen Ländern sind technische Dokumenta-tionen, Beschreibungen etc. in englischer Sprache verfügbar.

Wenn der Kunde keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsab-schluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-haltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand nach Wahl von WELTE der Hauptsitz der Firma WELTE oder der des Kunden.

Teil D: Verbraucherschlichtung

Verbraucherschlichtung und außergerichtliche Streitbeilegung

WELTE ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teilzunehmen.

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform eingerichtet. Die Onlineplattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeiten betreffend ver-tragliche Verpflichtungen, die aus online Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform befindet sich unter http://ec.europe.eu/consumer/odr/. Diesbezüglich sind wir verpflichtet auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: in-fo.neu-ulm@welte-group.com

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